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ASoK 2, Februar 2012, Seite 74

Bemessungsgrundlage für Abgeltung von Zeitguthaben

Alfred Shubshizky

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Die Abgeltung eines Zeitguthabens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss auf Basis des zu diesem Zeitpunkt – und nicht auf Basis des zum Zeitpunkt der Leistung der Überstunden – gebührenden Bezugs erfolgen.

Rubrik betreut von: von Mag. Alfred Shubshiky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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