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ASoK 2, Februar 2012, Seite 72

Beschränkte Steuerpflicht eines ausländischen Geschäftsführers

Alfred Shubshizky

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Eine beschränkte Steuerpflicht bei Einkünften aus selbständiger und bei Einkünften aus unselbständiger Arbeit liegt vor, wenn die Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird. S. 73 Eine inländische Verwertung ist demnach gegeben, wenn die Arbeit zwar nicht im Inland persönlich ausgeübt wird, aber ihr wirtschaftlicher Erfolg der inländischen Volkswirtschaft unmittelbar zu dienen bestimmt ist. Da die Tätigkeit eines Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft, die ihren Sitz im Inland hat, stets als im Inland verwertet gilt, ist ein kroatischer Geschäftsführer einer österreichischen GmbH auch dann in Österreich beschränkt steuerpflichtig, wenn er wegen eines Einreiseverbots nie in Österreich tätig wird.

Ob das innerstaatliche Besteuerungsrecht tatsächlich zum Tragen kommt, ist in der Folge aber anhand des Doppelbesteuerungsabkommens (falls ein solches auf den Sachverhalt anwendbar ist) zu beurteilen (diesbezügliche Ausführung finden sich in der angeführten Entscheidung nicht). Bei Vorliegen unselbständiger Einkünfte werden diese bei gegebenem Sachverhalt i. d. R. (anders z. B. im Verhältnis zu Deutschland) aber nur dem Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtige...

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