Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Reduktion des Selbstbehalts in der GSVG-Krankenversicherung bei Gesundheitsvorsorge
Siehe avsv Nr. 409/2011 (Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet unter http://www.avsv.at). Vgl. dazu auch Schuster, Neue Wege in der Krankenversicherung, ASoK 2012, 33.
Aufgrund einer Satzungsänderung der SVA wird der Selbstbehalt beim Arztbesuch für Versicherte, die einen Gesundheitscheck vornehmen lassen und fünf vorgegebene Gesundheitsziele (Blutdruck, Gewicht, Bewegung, Alkohol- und Tabakkonsum) erreichen, auf 10 % reduziert. Die Regelung gilt seit . Das Gesamtziel kann allerdings S. 71 frühestens nach sechs Monaten nach Feststellung des Gesundheitsstatus erreicht werden. Die Kostenanteilsreduzierung beginnt dann mit dem folgenden Ersten des Kalendermonats, frühestens ab .