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ASoK 2, Februar 2012, Seite 60

Die Verantwortung des Betriebsrats und seiner Mitglieder

Ein systematischer Überblick

Wolfgang Holzer

Der vorliegende Beitrag beleuchtet in systematischer Betrachtung die Verantwortung des Betriebsrats und seiner Mitglieder. Diese besteht gegenüber der Belegschaft, gegenüber dem Betrieb und gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer.

1. Einleitung

Ziel der gesetzlichen Betriebsverfassung ist es, Arbeitsplätze zu sichern, Arbeitsbedingungen zu verbessern und den Betriebsfrieden zu sichern. In diesem Rahmen ist der Betriebsrat ein gewähltes Kollegialorgan der juristischen Teilperson Belegschaft. Juristische Teilperson ist die Belegschaft deshalb, weil ihr die Vermögensfähigkeit mangelt. Diese kommt nur dem Betriebsratsfonds zu.

1.1. Aufgaben des Betriebsrats

Die zentrale Aufgabe des Betriebsrats liegt nach § 38 ArbVG in der Vertretung der sozialen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Belegschaft. Diesbezüglich besteht ein natürlicher Interessengegensatz zum Betriebsinhaber, was vor allem den Anteil der Belegschaft am Erfolg des Betriebesergebnisses anlangt.

Zur Erfüllung dieses Interessenvertretungsauftrags räumt das Gesetz dem Betriebsrat Mitwirkungsrechte vor allem in sozialen, wirtschaftlichen und personellen Angelegenheiten ein, die was ihre Intensität anlangt, von bloß...

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