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Pensionsabfindungen: Lohnbesteuerung als Vergleichszahlung möglich
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Für Pensionsabfindungen, die grundsätzlich der Lohnbesteuerung nach § 67 Abs 8 lit e EStG bzw nach § 67 Abs 10 EStG unterliegen, kommt – anders als Rz 1110c LStR 2002 nahelegt – auch die Vergleichsbesteuerung nach § 67 Abs 8 lit a EStG, nach der ein Fünftel des Vergleichsbetrags steuerfrei behandelt werden kann, in Betracht.