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ASoK 11, November 2019, Seite 427

Die Betriebsübung als rechtliches Instrument

Aktuelle Problemstellungen

Andreas Gerhartl

Der Umstand, dass in letzter Zeit einige höchstgerichtliche Entscheidungen zu Fragen der Betriebsübung ergingen, zeigt, dass es sich dabei um ein sowohl praxisrelevantes als auch (nach wie vor) etliche Probleme aufwerfendes rechtliches Phänomen handelt. Eine nähere Betrachtung erscheint daher lohnenswert.

1. Einleitung

Eine Betriebsübung bewirkt eine schlüssige Ergänzung des Inhalts der Arbeitsverträge im Sinne des § 863 ABGB. Im Rahmen der hier behandelten Themenstellung geht es dabei (lediglich) um vom Arbeitgeber erbrachte Leistungen. Sowohl das Angebot des Arbeitgebers als auch dessen Annahme durch Arbeitnehmer erfolgen in der Regel schlüssig.

Entscheidend für das Entstehen einer Betriebsübung ist, welchen Eindruck die Arbeitnehmer redlicherweise bei sorgfältiger Überlegung vom schlüssigen Erklärungsverhalten des Arbeitgebers haben durften. Diese Beurteilung kann daher nur anhand der konkreten Umstände im Einzelfall vorgenommen werden. Beispielsweise ist bei Verhaltensweisen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Betriebsvereinbarungen im Zweifel davon auszugehen, dass dadurch nicht noch zusätzliche Leistungen einzelvertraglich zuerkannt werden sollen. Ausgeschlossen ist aber auch das nicht.

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