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Das LSD-BG im Verhältnismäßigkeitstest
Das EuGH-Urteil Maksimovic
Im Urteil vom , verb Rs C-64/18, C-140/18, C-146/18 und C-148/18, Maksimovic, stellte der EuGH in vereinfachtem Verfahren bereits zum zweiten Mal die Unvereinbarkeit österreichischer Strafbestimmungen gegen Lohn- und Sozialdumping mit dem Unionsrecht fest. In der Rechtssache Čepelnik betraf dies vorerst nur die Anordnung eines Zahlungsstopps und den Erlag dieser ausständigen Summe als Sicherheitsleistung. Dies jedoch mit wenig stichhaltiger Begründung. Im aktuellen Verfahren musste sich der EuGH zur Vereinbarkeit der zuvor im AVRAG und nun im LSD-BG vorgesehenen Sanktionen und der Kumulation pro Arbeitnehmer äußern. Im Anlassfall resultierte der Verstoß in exorbitant hohen Strafen, die letztlich laut EuGH unverhältnismäßig und deshalb unionsrechtswidrig seien. Auf den ersten Blick scheint geradere letztere Entscheidung dem Strafregime des LSD-BG endgültig den Wind aus den Segeln zu nehmen.
1. Sachverhalt
Die Zellstoff Pöls AG mit Sitz in Pöls (Österreich) beauftragte zur Sanierung eines explodierten Laugenkessels die ebenfalls in Österreich ansässige Andritz AG. Diese zog dazu ein Subunternehmen aus Kroatien (Bilfinger) zur Demontage des alten und Montage eines neuen Kessels heran. Für di...