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ASoK 10, Oktober 2018, Seite 396

Beschäftigungsbonus auch ohne Beschäftigungszuwachs bzw bei reduziertem Beschäftigtenstand möglich!

Punkt 1.9. und 1.11. des Fragen-Antworten-Katalogs (FAQ) zum Beschäftigungsbonus in der Fassung vom , online abrufbar unter www.beschaeftigungsbonus.at.

Der Erhalt eines Beschäftigungsbonus setzt grundsätzlich voraus, dass der Beschäftigtenstand am Abrechnungsstichtag den Referenzwert übersteigt (siehe dazu auch die Praxis-News vom Juli 2018, ASoK 2018, 278, zur ersten Abrechnung des Beschäftigungsbonus).

Aus Beispielen in den FAQ ist aber ableitbar, dass eine Abrechnung auch dann zu einer Auszahlung führen kann, wenn diese Voraussetzung nicht vorliegt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) im Zuge der Abrechnung zum tatsächlichen Beschäftigtenstand am Abrechnungsstichtag auch solche zur Förderung angemeldeten Arbeitsverhältnisse hinzuzählt (Korrekturfaktor), die am Abrechnungsstichtag zwar bereits beendet sind, in der Abrechnungsperiode aber durchgehend mehr als vier Monate aufrecht waren. Nicht hinzugerechnet werden aber zur Förderung angemeldete Arbeitsverhältnisse, für die eine Ersatzarbeitskraft im AWS-Fördermanager angemeldet wurde, weil diese Arbeitnehmer ohnehin im Beschäftigtenstand am Abrechnungsstichtag enthalten sind.

Übersteigt dah...

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