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VwGH anerkennt steueroptimale Prämienauszahlung (Siebentelmodell, Formel 7)
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Mit dem angeführten Erkenntnis hat der VwGH die in der Steuerpraxis zentrale Frage entschieden, ob Jahresprämien, soweit sie in Monatsraten verteilt ausgezahlt werden, als laufende Bezüge, die das Jahressechstel erhöhen, anzusehen sind oder sonstige Bezüge bleiben. In der Beratungspraxis firmiert diese Gestaltung auch unter dem Titel „Siebentelmodell“ bzw „Formel 7“, wobei durch die laufende Auszahlung von sechs Siebentel der Prämie ein zusätzliches Jahressechstel generiert und durch die zusätzliche Auszahlung des verbleibenden Siebentels als Sonderzahlung im letzten Monat der verteilten Auszahlung verbraucht wird.
Im konkreten Fall ging es um eine Jahresprämie, die in gleichbleibenden Raten über ein halbes Jahr verteilt zur Auszahlung kam. Das BFG wertete diese Zahlungen als sonstigen Bezug, der auf einem gesonderten Rechtstitel beruhe und hinsichtlich der Auszahlung erkennbar von den laufenden Bezügen abweiche. Weiters hielt das BFG fest, dass aufgrund eines gesonderten Rechtstitels gewährte Entgelte, die laufend anteilig mit dem laufenden Arbeitslohn ausbezahlt werden, „ihrer Art nach aber – auch bei Versteuerung wie laufende Bezüge – sonstige Be...