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Lohnsteuerliche und lohnnebenkostenrechtliche Behandlung einer freiwilligen Abfertigung im Zusammenhang mit einem Wechsel innerhalb des Konzerns
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Wechselt ein Arbeitnehmer innerhalb eines Konzerns in ein neues Arbeitsverhältnis und wird im Zuge dessen die Übertragung der Abfertigungsanwartschaft (und der Urlaubsansprüche) vereinbart, kann dies nach § 46 Abs 3 Z 2 BMSVG zwar zur Weitergeltung der bisherigen Abfertigungsregelungen führen. Dies ändert aber nichts daran, dass ein altes Dienstverhältnis beendet und ein neues Dienstverhältnis begründet wird und im Hinblick auf die Beendigung des alten Dienstverhältnisses eine nach § 67 Abs 6 EStG lohnsteuerbegünstigte und lohnnebenkostenfreie Abfertigung ausgezahlt werden kann.
Bei wiederholtem Wechsel im Konzern kann es auch zu einer mehrfachen Inanspruchnahme der dienstzeitenunabhängigen Viertelregelung kommen (§ 67 Abs 6 Z 1 EStG). Eine diesbezügliche Einschränkung sieht das Gesetz nämlich nur im Zusammenhang mit der Zwölftelregelung, nach der das lohnsteuerbegünstigte Ausmaß um für die nachgewiesenen Dienstzeiten bereits erhaltenen Abfertigungen zu kürzen ist, vor (§ 67 Abs 6 Z 2 und 3 EStG).