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Lohnnebenkostenpflicht für freie Dienstnehmer
Salzburger Steuerdialog 2016 – Begutachtungsentwurf Lohnsteuer, online abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/steuern/SSD_2016_-_Ergebnisunterlage_Lohnsteuer_Begut achtungsentwurf.pdf?5hfwq6.
Nach dem Begutachtungsentwurf zum Salzburger Steuerdialog 2016 müssen Unternehmer für alle von ihnen beschäftigten freien Dienstnehmer, die die grundsätzlichen Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 Abs 4 ASVG (im Wesentlichen persönliche Dienstleistungserbringung, keine Verfügung über wesentliche eigene Betriebsmittel) erfüllen, Kommunalsteuer entrichten, auch wenn diese aufgrund einer in § 4 Abs 4 lit a bis d ASVG angeführten Ausnahmen nicht der ASVG-Pflichtversicherung unterliegen.
Dies wird damit begründet, dass sich die Lohnnebenkostengesetze auf „freie Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs 4 ASVG“ beziehen und eine Einschränkung auf ausschließlich im ASVG pflichtversicherte freie Dienstnehmer weder gewollt noch sachlich rechtfertigbar sei. Die Kommunalsteuer-Info soll daher im Zuge der nächsten Wartung entsprechend angepasst werden.
Dem ist zunächst entgegenzuhalten, dass der Tatbestand des § 4 Abs 4 ASVG bewusst nur eine bestimmte Gruppe von freien Dienstnehmern, nämlich die „nicht unternehmerischen“ freien Dienstnehmer im Rahmen des ASVG erfassen will. De...