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Wegfall des Pendlerpauschales bei Verwendung eines arbeitgebereigenen Kfz verfassungskonform
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In den Praxis-News vom Dezember 2014 (ASoK 2014, 480) wurde darüber berichtet, dass das BFG entschieden hat, dass gegen den Wegfall des Pendlerpauschales bei Verwendung eines arbeitgebereigenen Kfz keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
Der VfGH hat die Behandlung der diesbezüglichen Beschwerden nunmehr mit der Begründung abgelehnt, dass im Rahmen einer Durchschnittsbetrachtung mit dem BFG davon auszugehen ist, dass jenen Arbeitnehmern, denen für den Arbeitsweg ein arbeitgebereigenes Kfz zur Verfügung steht, geringere Aufwendungen erwachsen, da die laufenden Kosten für den Betrieb in der Regel vom Arbeitgeber getragen werden.
Dass der Entfall des Pendlerpauschales insoweit zu einer Schieflage hinsichtlich der Bewertung des lohnwerten Vorteils führt, als Steuerpflichtige, die das arbeitgebereigene Kfz überwiegend oder nur für den Arbeitsweg und damit für berufliche Zwecke verwenden, gegenüber jenen, die sie nur für echte Privatfahrten verwenden, eklatant benachteiligt werden, scheint für den VfGH nicht relevant zu sein.