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SWK 6, 20. Februar 2024, Seite 367

Liebhabereibeurteilung bei vorzeitiger Aufgabe der Vermietung

Entscheidung: Ra 2023/13/0051 (Parteirevision, Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften).

Normen: § 2 EStG; § 1, 2 LVO.

Sachverhalt und Verfahren: Ein (beschränkt) Steuerpflichtiger erhielt im Jahr 1994 ein Gut (hauptsächlich Landwirtschaft) von seinem Vater unter Fruchtgenussvorbehalt geschenkt. Als Gutsverwalter wurde der Bruder des Steuerpflichtigen eingesetzt. Nach Verzicht des Vaters auf das Fruchtgenussrecht baute S. 368 der Steuerpflichtige vorhandene Objekte (Wohnungen und Büros) um und vermietete diese ab dem Jahr 2006. In den Jahren 2005 bis 2008 (Verfahrenszeitraum) wurden negative V&V-Einkünfte erzielt. Im Jahr 2008 (mit Wirkung ab 2009) schenkte der Steuerpflichtige das Gut seinem Bruder.

Das Finanzamt nahm Liebhaberei an. Ein Nachweis, dass sich der Entschluss zur vorzeitigen Einstellung der Vermietung erst nachträglich ergeben habe, sei nicht erbracht worden. Eine Änderung der bisherigen und zukünftigen Lebenssituation des Steuerpflichtigen sei nicht ersichtlich. Die Ergebnisse seien hinter der Prognoserechnung zurückgeblieben. Unvorhersehbare oder unabwendbare Mehraufwendungen gegenüber der Prognoserechnung lägen nicht vor.

Das BFG wies die Beschwerde ...

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