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SWK 6, 20. Februar 2024, Seite 366

Verschiebung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Unternehmen

Der Rat und das Europäische Parlament haben am eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie im Hinblick auf die Fristen für den Erlass der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten zur Änderung der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) erzielt.

Die Einigung wird den Unternehmen mehr Zeit geben, sich auf die sektorspezifischen ESRS und auf spezifische Standards für große Nicht-EU-Unternehmen vorzubereiten, die im Juni 2026 – zwei Jahre später als ursprünglich geplant – angenommen werden sollen.

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