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SWK 6, 20. Februar 2024, Seite 362

Die Haftung des faktischen Geschäftsführers infolge einer Insolvenzverschleppung

Zivilrechtliche Folgen einer unterlassenen Insolvenzantragstellung

Christoph Langer

Wir leben in einer Zeit, die sowohl Unternehmer als auch Gerichte vor besondere Herausforderungen stellt. Erstere haben besonders mit den massiven Teuerungswellen in nahezu allen Belangen zu kämpfen. Sie müssen immer häufiger die Frage beantworten, ob ihr Unternehmen noch „überlebensfähig“ ist oder bereits die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags besteht. Für die Gerichte ergeben sich andere Schwierigkeiten. Sie haben sich mit immer komplizierter werdenden gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen auseinanderzusetzen, die teilweise die tatsächlichen „Drahtzieher“ nicht auf den ersten Blick erkennen lassen. Dieser Beitrag untersucht, wie ebendiese erkannt werden können, und versucht herauszuarbeiten, welche Rechtsfolgen deren Aktivitäten in Bezug auf eine eventuelle Insolvenzverschleppung auslösen.

1. Der Begriff des „faktischen Geschäftsführers“

Das Rechtsinstitut des faktischen Geschäftsführers wurde im Gesetz bisweilen (noch) nicht eigens definiert und beschäftigt die Gerichte nach wie vor in unzähligen Entscheidungen. Im Wesentlichen veranschaulicht dieses Phänomen, dass dem formell bestellten Geschäftsführer nicht immer die praktische Handhabe und Willensbildung innerhalb ei...

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