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SWK 6, 20. Februar 2024, Seite 346

Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise iZm Verlassenschaften

Info des 2024-0.041.719.

In den letzten Jahren traten sowohl auf Seiten der Finanzverwaltung als auch auf jener von Abgabepflichtigen und Sozialhilfeverbänden vermehrt Fragestellungen zu den beiden Themen Sozialhilfebezug sowie Verlassenschaftsverfahren auf. Was die beiden Bereiche abgabenverfahrensrechtlich verbindet, ist der Umstand, dass jeweils Abgabenverfahren – hauptsächlich in Form der Arbeitnehmerveranlagung – stattfinden und es daher fraglich sein kann, wer Abgabenerklärungen einreichen, wer Adressat von Bescheiden der Abgabenbehörde sein und wer Rückzahlungsanträge stellen kann.

In Verlassenschaftsverfahren kommt es in der Praxis häufig zu Überlassungen an Zahlungs statt oder Ermächtigungen zur Übernahme geringfügiger Verlassenschaftsaktiven. Diesfalls findet – anders als bei der Einantwortung von Erben – keine Universalsukzession, sondern bloß Einzelrechtsnachfolge statt, an welche die BAO jedoch keine Folgen knüpft. Aufgrund der iZm der Einreichung von Anbringen bei den Abgabenbehörden erforderlichen Prüfung der Legitimation des Einschreiters wird in dieser BMF-Info der abgabenverfahrensrechtliche Rechtsrahmen dargestellt, um in der Praxis auftretende Pr...

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