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ASoK 8, August 2016, Seite 311

Schaffung einer Ausbildungspflicht für Jugendliche bis 18

Erwin Rath

Die im Plenum des Nationalrats am angenommene Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, die Verpflichtung zu Bildung oder Ausbildung für Jugendliche geregelt wird (Ausbildungspflichtgesetz) sowie das Arbeitsmarktservicegesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden (Jugendausbildungsgesetz), sieht für alle unter 18-Jährigen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und sich nicht nur vorübergehend in Österreich aufhalten, die Schaffung einer Ausbildungspflicht vor (RV 1178 BlgNR 25. GP). Auch asylberechtigte und subsidiär schutzberechtigte Jugendliche, die über eine Aufenthaltsberechtigung nach dem Asylgesetz verfügen, sind ausbildungspflichtig nach dem Ausbildungspflichtgesetz (APflG). Im Rahmen der Ausbildungspflicht sollen Jugendliche nach Möglichkeit eine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende Ausbildung abschließen. Die jugendliche Hilfsarbeit soll weitgehend eingeschränkt werden und Anreize zur Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen sollen gesetzt werden.

Nach § 4 APflG sind Erziehungsberechtigte verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Jugendliche nach Erfüllung der Pflichtschulausbildung eine Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme oder eine vorbereitende...

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