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Urlaub und Dienstfreistellung während der Kündigungsfrist
Bei einer Dienstfreistellung ist der ausdrückliche Abschluss einer Urlaubsvereinbarung aus Gründen der Rechtssicherheit zu empfehlen
Die Frage des Urlaubsverbrauchs während der Kündigungsfrist, in der der Arbeitnehmer vom Dienst freigestellt ist, ist immer wieder Thema in der arbeitsrechtlichen Beratung. Dieser Beitrag analysiert verschiedene Fallkonstellationen anhand der Rechtsprechung des OGH.
1. Urlaubsvereinbarung
Gemäß § 4 Abs 1 UrlG ist der Zeitpunkt des Urlaubsantritts zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Rücksichtnahme auf die Erfordernisse des Betriebs und die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers zu vereinbaren. Die Festsetzung des Erholungsurlaubs bedarf zwingend einer Vereinbarung, also übereinstimmender Willenserklärungen, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Beginn und Ende des Urlaubs. Gesetzlich formulierte Ausnahmen bestehen im Falle des einseitigen Urlaubsantritts zur Pflege erkrankter Kinder unter 12 Jahren gemäß § 16 Abs 3 UrlG sowie in Betrieben mit Betriebsrat bei Einhaltung des Verfahrens gemäß § 4 Abs 4 UrlG.
Die Urlaubsvereinbarung kann ausdrücklich oder schlüssig getroffen werden. Aus Beweisgründen sollten Urlaubsvereinbarungen aber stets schriftlich abgeschlossen werden. Stillschweigend durch konkludente Handlungen wird ein Vertrag gemäß § 863 ABGB nur dann abgeschlossen, wenn mit Überlegung aller Umstände kein vernünftiger...