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ASoK 8, August 2016, Seite 289

Arbeitszeitgestaltung im Hotel- und Gastgewerbe

Überlegungen zu bestehenden und neuen Flexibilisierungsmöglichkeiten

Barbara Winkler

Die Gestaltung der Arbeitszeit im Arbeitsverhältnis ist durch eine Vielzahl von Rahmenbedingungen wie Normalarbeitszeitgrenzen und Höchstarbeitszeit sowie durch zwingend vorgeschriebene tägliche und wöchentliche Ruhezeiten determiniert. Im Hotel- und Gastgewerbe besteht aufgrund saisonaler Schwankungen, der Erfüllung auch kurzfristiger Gästewünsche und der an die Gäste angepassten Öffnungszeiten ein oft nicht weit im Voraus planbarer Personalbedarf. Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung sind daher unerlässlich. Das AZG und die Kollektivverträge für Arbeiter und für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe sehen für eine möglichst flexible Arbeitszeitgestaltung verschiedene – und vor Kurzem erweiterte – Rahmenbedingungen vor, die im Kernbereich durchrechenbare Arbeitszeit sowie die Möglichkeit der Verkürzung der Nachtruhe umfassen.

1. Durchrechenbare Arbeitszeit

1.1. Allgemeines

Die Kollektivverträge für das Hotel- und Gastgewerbe erlauben im Rahmen des § 4 Abs 6 AZG die Durchrechnung der Normalarbeitszeit, wobei für Jahresbetriebe und Saisonbetriebe unterschiedliche Regelungen vorgesehen sind.

1.2. Durchrechenbare Arbeitszeit in Jahresbetrieben

1.2.1. Durchrechnungszeitraum

Die Kollektivverträg...

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