Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 8, August 2016, Seite 282

Die gesetzliche Ruhepause, eine vielfach unterschätzte Rechtsmaterie

Eine überblicksmäßige Darstellung der einschlägigen Bestimmungen

Thomas Wohlesser und Sebastian Zankel

Aufgrund eines medial stark diskutierten Erkenntnisses des , in welchem die Anrechnung der Ruhepausen von Bundesbeamten auf deren Dienstzeit judiziert wurde, rückte eine bislang selten im Schrifttum besprochene Rechtsmaterie in den Fokus der Öffentlichkeit. Diese Abhandlung soll dabei einen Überblick über die wichtigsten Rechtsprobleme im Zusammenhang mit Ruhepausen geben.

1. Die Ruhepausen gemäß AZG

1.1. Recht auf eine Arbeitsunterbrechung (Ruhepause)

Im 3. Abschnitt des AZG finden sich Regelungen über die „Ruhepausen“, wobei der Gesetzgeber in § 11 Abs 1 AZG normiert, dass jeder Dienstnehmer bei einer mehr als sechsstündigen Arbeitszeit seine Arbeit für zumindest eine halbe Stunde zu unterbrechen hat.

Von einer Pause im Sinne des § 11 AZG kann nach der Judikatur des OGH aber nur gesprochen werden, wenn die Ruhepause nicht ad hoc erfolgt, das heißt, sie muss für den jeweiligen Dienstnehmer vorhersehbar sein oder von diesem innerhalb eines vorgesehenen Zeitraums frei gewählt werden können.

Eine Aufspaltung der halbstündigen Ruhepause in zwei oder drei gleiche Teile ist ebenfalls möglich, jedoch besteht bei betriebsratspflichtigen Betrieben das Erfordernis des Abschlusses einer ...

Daten werden geladen...