Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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§ 16 Abfälle
(EB) 2007
Zu § 16
Auch Abfälle müssen in einer Art und Weise gesammelt und entsorgt werden können, dass die Einhaltung der wesentlichen Anforderung „Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz“ gewährleistet bleibt.