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ASoK 11, November 2011, Seite 419

Bestrafung eines Arbeitgebers bei mehreren Übertretungen

Entscheidungsanmerkung zu

Mag. Andrea Thomann, LL.M.

Erste Rechtsprechung des VwGH liegt zu der Frage vor, ob ein Arbeitgeber eine oder mehrere Verwaltungsübertretungen begeht, wenn er hinsichtlich zweier unterschiedlicher Verpflichtungen des Lenkers nach Art. 15 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 seiner eigenen Verpflichtung gem. Art. 15 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 nicht nachkommt. Der VwGH entschied, dass auch im Falle von Übertretungen durch den Lenker gegen Verpflichtungen nach der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85, ebenso von zwei Übertretungen des Arbeitgebers nach Art. 15 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 auszugehen ist und diese Übertretungen jeweils mit einer Geldstrafe zu bestrafen sind.

Sachverhalt

Das Arbeitsinspektorat Graz erstattete gegen die verantwortliche Beauftragte eines Unternehmens Strafanzeige an die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung wegen Übertretungen des AZG sowie der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 und der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85, weil sie nicht dafür gesorgt hat, dass der Lenker eines näher bestimmten Lkw am zwei Verpflichtungen nach Art. 15 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 eingehalten hat:

  • Art. 15 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 betreffend das Verbot, das Schaublatt vor dem Ende ...

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