Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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§ 25 Erschließung
(EB)
Zu § 25
Abs. 3 entspricht dem bisherigen § 25 Abs. 1 Oö. Bautechnikgesetz. Da der Begriff „Vollgeschoß“ nicht mehr definiert wird, stellt die Aufzugsverpflichtung auf eine bestimmte Anzahl (nämlich drei) von „Geschoßen über dem Erdboden“ ab.