Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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§ 7 Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerks
(EB)
Zu § 7
Art. 7 Abs. 7 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften betrifft Feuerungsanlagen und ist daher aus systematischen Gründen nicht Gegenstand dieses Landesgesetzes.