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ASoK 2, Februar 2011, Seite 77

Budgetbegleitgesetz 2011

Im Rahmen des BBG 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, wurden im Wesentlichen folgende arbeitsrechtlichen Gesetze geändert:

BEinstG

Mit der Novellierung des BEinstG wurde der Geltungsbereich des Gesetzes erweitert. Ab dem kommt es außerdem zur Aussetzung des besonderen KündigungsS. 78 schutzes in den ersten vier Jahren des Arbeitsverhältnisses. Dies gilt für Arbeitsverhältnisse, die nach dem begonnen werden. Ebenso wird die nachträgliche Zustimmung zur Kündigung erweitert. Darüber hinaus wird die Ausgleichstaxe für Arbeitgeber, die 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen, erhöht. Arbeitgeber mit bis zu 24 Arbeitnehmern sind auch weiterhin nicht gesetzlich verpflichtet, Menschen mit Behinderung einzustellen. Für Arbeitgeber mit 25 bis 99 Arbeitnehmern beträgt die Ausgleichstaxe für jede nicht besetzte Pflichtstelle im Jahr 2011 226 Euro, für Arbeitgeber ab 100 Arbeitnehmern 316 Euro und für Arbeitgeber ab 400 Arbeitnehmern 336 Euro.

AlVG

Das Altersteilzeitgeld gebührt nunmehr für Personen, die nach spätestens sieben Jahren (bisher: fünf Jahre) das Regelpensionsalter vollenden. Für Blockzeitmodelle, die nach dem vereinbart werden, erhalten Arbeitgeber nur mehr 50 % an Kostenersatz.

HausbG und ArbVG

Bisher setzte sich das Entgelt...

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