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Das neue Arbeitsrecht in Theaterbetrieben
Theateranpassungsgesetz 2010 mit Theaterarbeitsgesetz
Das mit großteils in Kraft getretene Theaterarbeitsgesetz (TAG), BGBl. I Nr. 100/2010, bringt eine umfassende Neuregelung des arbeitsrechtlichen Systems im Theaterbereich mit sich. Grundsätzlich baut das „modernisierte“ Bühnenarbeitsrecht weiterhin auf der Systematik des SchauspG auf, wobei teilweise Bestimmungen vollinhaltlich übernommen wurden (z. B. § 10 TAG – Reisekosten; § 11 TAG – Bereitstellung von Bekleidung, Ausrüstung und Schmuck; § 18 TAG – Recht auf Beschäftigung). Neben zahlreichen redaktionellen Anpassungen und Vereinheitlichung der Terminologie wurden aber auch antiquierte Normen des SchauspG bereinigt (z. B. § 3 SchauspG – Vertragsabschluss durch Minderjährige; § 10 SchauspG – Benefizvorstellung; § 26 SchauspG – Theaterbetriebsordnung; § 31 SchauspG – Kündigung bei Verehelichung). Eine völlige Modifikation der theaterrechtlichen Praxis erfolgte insb. in den Bereichen Urlaubsanspruch (§ 15 TAG), Arbeitszeit (§ 17 TAG), Nichtverlängerungserklärung (§ 27 TAG) und Gastvertrag (§ 41 TAG). Ferner wurden insb. in den Bereichen Dienstverhinderungsgründe (§ 9 TAG), Urlaub (§ 15 TAG) und Arbeitszeit (§ 17 TAG) Anpassungen an bestehende allgemein-arbeitsrechtliche Systeme vorgenommen. Der Status des TAG als arbeitsrechtliches Sondergesetz bzw. als Kodifikation des „Bühnenarbeits...