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ASoK 12, Dezember 2018, Seite 460

Rechtliche Rahmenbedingungen von Dekadenarbeit

Zur Auslegung des § 4c AZG

Sebastian Zankel

Ein bislang von der juristischen Literatur und der höchstgerichtlichen Rechtsprechung kaum thematisiertes Rechtsgebiet sind die Voraussetzungen für die Einführung von Dekadenarbeit. Unter Dekadenarbeit wird ein Arbeitszeitmodell verstanden, das innerhalb eines 14-tägigen Zeitraums die Arbeitszeit auf eine durchgehende Arbeitsphase von 10 Tagen und eine Freizeitphase von vier Tagen verteilt. Dieser Beitrag soll einen kurzen Überblick über die wesentlichsten Rahmenbedingungen von Dekadenarbeit aus der Sicht der beruflichen Praxis geben.

1. Voraussetzungen für die Einführung von Dekadenarbeit

1.1. Vorbemerkung

Gemäß § 4c Abs 1 AZG kann Dekadenarbeit für Arbeitnehmer, die auf im öffentlichen Interesse betriebenen Großbaustellen oder auf Baustellen der Wildbach- und Lawinenverbauung in Gebirgsregionen arbeiten, eingeführt werden. Für die Einführung von Dekadenarbeit bedarf es überdies einer entsprechenden kollektivvertraglichen Ermächtigung. Nur wenn beide Voraussetzungen vorliegen, ist die Einführung von Dekadenarbeit rechtlich zulässig.

1.2. Einführung von Dekadenarbeit ausschließlich für definierte Arbeiten

1.2.1. Arbeiten auf im öffentlichen Interesse betriebenen Großbaustellen
1.2.1.1. Allgemeines

Der ...

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