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Feiertage während eines Krankenstands
Ein Feiertag während eines entgeltpflichtigen Krankenstands ist arbeitsrechtlich (nach der Rechtsprechung) nicht als Krankenstandstag, sondern als Feiertag anzusehen
Mit der Frage, ob ein Feiertag während eines entgeltpflichtigen Krankenstands als Feiertag oder als Krankenstandstag anzusehen ist, hat sich der OGH bereits 1996 befasst und dazu folgende Rechtsauffassung vertreten: Da die Arbeit an einem Arbeitstag, der auf einen Feiertag fällt, schon a priori ausfällt, ist es ohne Belang, ob der Arbeitnehmer an diesem Tag gesund oder krank ist. Der dazu erhobene Einwand, die Arbeit sei nicht wegen des Feiertags, sondern wegen der Krankheit ausgefallen, könnte nur für den Fall zutreffen, dass Feiertagsarbeit zulässigerweise vereinbart worden wäre. Die gegenteilige Ansicht, dass im Falle der Kumulation von Krankenstand und Feiertag allein die Bestimmungen des EFZG anzuwenden seien, hätte überdies einen gleichheitswidrigen Wertungswiderspruch zur Folge, sodass auch aus diesem Grund einer verfassungskonformen Interpretation der Vorzug einzuräumen ist. Dieser Rechtsauffassung hat sich auch der VwGH angeschlossen. Jüngst hat sich der OGH neuerlich mit diesem Thema beschäftigt. Im Folgenden werden die Judikatur des OGH sowie spezielle Aspekte zu den Feiertagen im Krankenstand erörtert.
1. Rechtsmeinung des OGH im Jahr 2018
In seinem Urteil vom , 9 ObA 13/18d,...