Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Geringfügigkeit in der Sozialversicherung und in der Einkommensteuer
Darstellung anhand von Praxisbeispielen
Der vorliegende Beitrag behandelt die gesetzliche Regelung geringfügiger Beschäftigungen und illustriert die Berechnung der abgabenmäßigen Belastung anhand von Beispielen.
1. Einleitung
Die Regelung über die Geringfügigkeitsgrenze ist eine zentrale Bestimmung im österreichischen Abgabenrecht. Sie gibt einerseits vor, wann ein Dienstnehmer lediglich in der Unfallversicherung teilversichert oder doch ebenso in der Kranken- und Pensionsversicherung und auch in der Arbeitslosenversicherung vollversichert ist. Andererseits wird in unzähligen Bestimmungen auf sie Bezug genommen:
Unter anderem gilt als arbeitslos, wer aus einer oder mehreren Beschäftigungen ein Entgelt erzielt, das die Geringfügigkeitsgrenzen gemäß § 5 Abs 2 ASVG nicht übersteigt.
Einkommensteile bis zur Geringfügigkeitsgrenze werden bei der Berechnung der Notstandshilfe nicht angerechnet.
S. 450 Bei der Regelalterspension führt das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze zur Sozialversicherungspflicht dieser Erwerbseinkünfte.
Unter Umständen führen Erwerbstätigkeiten mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze zum gänzlichen Wegfall einer sogenannten Frühpension.
Die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für Aushilfskräfte setzt ein geringfüg...