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ASoK 3, März 2019, Seite 118

Zuteilung des DBA-rechtlichen Besteuerungsrechts für einen Signing Bonus

BFH , I R 5/16.

Wenn einem Wissenschaftler zu Abwerbezwecken ein signing bonus unter der Bedingung gewährt wird, dass er mindestens fünf Jahre für eine Forschungseinrichtung tätig S. 119 wird, dann stellt dies im Hinblick auf die DBA-rechtliche Zuteilungsnorm für unselbständige Einkünfte ein vorausgezahltes Arbeitsentgelt für die spätere dienstvertragliche Tätigkeitsausübung dar.

Damit teilt der deutsche BFH die bisher auch vom österreichischen BMF vertretene Rechtsansicht (vgl zB EAS 1305 vom ; EAS 2678 vom ). In der zuletzt angeführten Anfragebeantwortung aus 2006 wurde in diesem Zusammenhang festgehalten, dass auch ein „Bonus“ für die Einhaltung eines Konkurrenzverbots ein Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung darstellt.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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