Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 11, November 2011, Seite 406

Die Vertretungsmacht von Gemeindeverbandsorganen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten

Zur Wirksamkeit dienstrechtlich relevanter Erklärungen eines lediglich nach außen vertretungsbefugten Organs

Mag. Elisabeth Kohlbacher

Gemeindeverbände als Dienstgeber bereiten dann Probleme, wenn die Beendigung von Dienstverhältnissen durch den nach außen Vertretungsbefugten nicht durch den Beschluss des zuständigen Organs gedeckt ist. Der nachfolgende Beitrag geht insb. auf die Bedeutung des § 867 ABGB, das Zusammenspiel zwischen öffentlich-rechtlichen Kompetenzvorschriften und zivilrechtlichen Vertretungsregeln sowie deren Anwendbarkeit auf Gemeindeverbände ein.

Ausgangssituation

Tritt eine Körperschaft öffentlichen Rechts als Arbeitgeberin auf, so stellt sich die Frage, wer zur Ausübung der Arbeitgeberrechte und -pflichten berechtigt ist, wozu auch das Recht des Arbeitgebers gehört, das Dienstverhältnis zu beenden. Die Antwort auf diese Frage ist in den Kompetenzvorschriften der Körperschaften öffentlichen Rechts zu finden: Diese sehen zumeist eine Bindung des ausführenden Organs an interne Organisationsvorschriften vor. Eine nicht durch entsprechenden Beschluss des zuständigen Gremiums gedeckte Handlung läuft folglich Gefahr, rechtsunwirksam zu sein. Dies gilt insb. für Entlassungen. Im Gegensatz dazu wird in der Judikatur beim Abschluss von Verträgen oder bspw. bei Gewährung von Sonderzahlungen an Bedienstete von Körper...

Daten werden geladen...