zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 3, März 2019, Seite 117

III. Senkung des Arbeitgeberbeitrags zum Sozial- und Weiterbildungsfonds

Gerda Ercher-Lederer

Mit dem Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert wird, soll die in § 22d Abs 1 AÜG vorgesehene Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags zum Sozial- und Weiterbildungsfonds im zweiten Quartal 2019 auf 0,5 % und im zweiten Quartal 2021 auf 0,8 % entfallen (IA 535/A 26. GP; AB 498 BlgNR 26. GP). Der Beitragssatz soll demnach weiterhin bei 0,35 % bleiben.

Die Änderung soll mit in Kraft treten. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Autorinnen und Autoren:
Gerda Ercher-Lederer
Rubrik betreut von: Betreut von Gerda Ercher-Lederer und Julia Dujmovits
Maga. Gerda Ercher-Lederer ist Leiterin der Abteilung für kollektives Arbeitsrecht im BMASGK. Maga. Julia Dujmovits ist Referentin in der Abteilung für legistische Angelegenheiten der Kranken- und Unfallversicherung im BMASGK.
Daten werden geladen...