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ASoK 3, März 2019, Seite 111

Neuregelung der Mehrfachversicherung

Beitragserstattung und Differenzbeitragsvorschreibung ab 2020 von Amts wegen und vermeintliche Einschränkung der Mehrfachversicherung bei Überlassung von Organen mit 10. 1. 2019

Peter C. Schöffmann

Mit tritt die Neuregelung der Mehrfachversicherung in Kraft. Zwar werden die Beitragserstattung und die Differenzbeitragsvorschreibung nunmehr von Amts wegen durchgeführt, die angekündigte Abschaffung der Mehrfachversicherung bleibt jedoch aus. Auch eine Neuregelung der konzerninternen Überlassung von Geschäftsführern führt nicht zum gewünschten Ergebnis.

1. Einführung

Übt eine Person mehrere sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeiten nebeneinander oder innerhalb eines Kalenderjahres nacheinander aus, so begründet jede dieser Erwerbstätigkeiten ein eigenes Versicherungsverhältnis (Prinzip der isolierten Betrachtungsweise gemäß § 45 Abs 2 ASVG). Bei jedem dieser Versicherungsverhältnisse sind die Einkünfte bis zur Höchstbeitragsgrundlage zu berücksichtigten. Es ist also denkbar, dass eine Person mit zwei verschiedenen Erwerbstätigkeiten Beiträge zu entrichten hat, die insgesamt über die Höchstbeitragsgrenze hinausgehen. Eine Person mit Einkünften in derselben Höhe aus einer einzigen Erwerbstätigkeit zahlt daher (zunächst) niedrigere Beiträge ein.

Die Versicherungsverhältnisse stehen jedoch nicht vollkommen isoliert nebeneinander, sondern weisen gewisse Verbindungen auf. Es soll vermieden werde...

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