ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
12. Aufl. 2021
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§ 262a Frühstarterbonus
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Die Einfügung dieser Bestimmung erfolgte durch das SVÄG 2020 und ist auf Pensionen anzuwenden, deren Stichtag nach dem liegt (§ 745 Abs 5). Durch die gleichzeitige Abschaffung der Abschlagsfreiheit für Langzeitversicherte (s § 236 Rz 7) soll mehr Gerechtigkeit im Pensionssystem erzielt werden, weil beide Geschlechter in den Genuss des Frühstarterbonus kommen (Parlamentskorrespondenz 1239/2020, krit Weissensteiner, Aus für Abschlagsfreiheit – Neuer Frühstarterbonus kommt, DRdA 2021, 61).