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ASoK 3, März 2018, Seite 118

Bemessung des Wochengeldes

; , 10 ObS 115/17k.

In den angeführten Urteilen hat der OGH zu zwei interessanten Aspekten für die Bemessung des Wochengeldes Stellung genommen:

  • Nach § 162 Abs 3 lit b ASVG bleiben bei der Bemessung des Wochengeldes Zeiten, während derer die Versicherte infolge Krankheit, eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots oder Kurzarbeit nicht das volle Entgelt bezogen hat, außer Betracht. Nach Ansicht des OGH sind dementsprechend auch Zeiten, in denen die Dienstnehmerin ein geringeres Entgelt bezog, weil bisher regelmäßig bezogene Überstundenentgelte aufgrund des gesetzlichen Verbots der Leistung von Überstünden während der Schwangerschaft weggefallen sind, für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes unbeachtlich.

  • S. 119Nach § 162 Abs 3 ASVG kommt es in dem Fall, dass im 13-wöchigen bzw 3-kalendermonatlichen Bemessungszeitraum für das Wochengeld nur unbeachtliche Zeiten vorliegen, zu einer entsprechenden Verlängerung des maßgebenden Zeitraums. Der OGH hat dazu jetzt klargestellt, dass sich zB im Falle eines mehrmonatigen Krankenstands vor Beginn des Mutterschutzes der Beobachtungszeitraum nicht nur einmalig, sondern so lange nach hinten verschiebt, bis ein Zeitraum von drei volle...

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