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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

12. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4311-3

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Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 441b Hauptversammlung

Josef Souhrada

1

Zu den Aufgaben der Hauptversammlung siehe § 441d. Die Vertretung des DV nach außen erfolgt nach § 441c Abs 1 durch die Konferenz, soweit nicht der Vorsitzende gegenüber den (verbandsangehörigen, § 30 Abs 1) SVT auftritt.

2

Vorläufige Verfügungen nach § 453 Abs 2 können auch beim DV durch den Vorsitzenden der Konferenz getroffen werden.

Rz 3–9 entfallen

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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