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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

12. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4311-3

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 426 Zusammensetzung der Verwaltungskörper

Josef Souhrada

1

Das Wort „Vertreter“ meint VV iSd § 420, nicht ges oder gewillkürt bestellte Vertreter.

2

Eine Anfechtung der Regeln über die Zusammensetzung durch den Österreichischen Seniorenrat wurde vom VfGH zurückgewiesen (G 140/2019 ua).

3

Zur paritätischen Besetzung s die Ausführungen des VfGH bei 430.

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