ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
12. Aufl. 2021
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§ 325 Ersatzleistungen aus der Krankenversicherung
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Diese Bestimmung regelt grds den Ersatz bei Sozialhilfeleistungen wegen Krankheit, krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit oder Mutterschaft an den zu leistenden SH-Träger, wobei diese Sozialhilfeleistungen selten sind (Selb/Schrammel in Tomandl, System 563).
S allgemein und näher § 324 Rz 1 f.