ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
12. Aufl. 2021
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§ 311a Ende der Pensionsversicherungsfreiheit eines aufrechten Dienstverhältnisses
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Ziel des BGBl I 2016/18 ist die Überleitung der dem BA-CA-Pensionsäquivalent unterliegenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UniCreditBank Austria AG in das ASVG. Nach dem geltenden § 311 ist eine Überweisung für Zeiten im pv-freien Dienstverhältnis aber nur für den Fall vorgesehen, dass die betroffenen Dienstnehmer aus dem pv-freien Dienstverhältnis ohne Anspruch auf Ruhe- oder Versorgungsgenuss ausgeschieden sind. Diese Überweisungsregelung soll nun auch dann Platz greifen, wenn (nur) die Pensionsversicherungsfreiheit des (aufrechten) Dienstverhältnisses endet (EB 1027 BlgNR 25. GP 1). Zur Übergangsregelung für „pensionsnahe“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UniCreditBank Austria AG s § 696 Abs 2, zu Sonderregelungen betreffend Krankengeld und VF der Mutterschaft s § 696 Abs 3. Der VfGH bejahte die Verfassungsmäßigkeit von § 311a (keine Verletzung des aus dem Gleichheitssatz abgeleiteten Grundsatzes des Vertrauensschutzes, G 132/2017).
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Zum Inkrafttreten vgl BGBl II 2016/260.