ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
12. Aufl. 2021
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§ 284 Knappschaftsalters-(Knappschaftsvoll-)pension, Ausmaß
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Für Stichtage von 2004 bis 2008 sahen die Übergangsbestimmungen des § 607 Abs 17 höhere Steigerungspunkte vor, allerdings auch eine Begrenzung der Leistung mit 87 % der höchsten zur Anwendung kommenden BMG.