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Ex-lege-Beendigung eines Vertragsbedienstetenverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit
§ 24 Abs. 9 VBG stellt keine unzulässige, weil exzessive Regelung, der kein vernünftiger Grund für eine Ungleichbehandlung zugrunde läge und die daher gleichheitsrechtlich bedenklich wäre, dar, weil sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. – (§ 24 Abs. 9 VBG)
„2.Zwischen den Parteien ist unstrittig, dassder Kläger infolge seiner Krankheit zum mehr als ein Jahr nicht mehr in der Lage war, seine im Sondervertrag ausschließlich vereinbarte Tätigkeit als Militärpilot zu verrichten. Damit war er mehr als ein Jahr lang an der Leistung seiner vertraglich geschuldeten Dienste i. S. d. § 24 Abs. 9 VBG verhindert. Dass ihn die Beklagte vorübergehend mit anderen Aufgaben betraute, zu deren Verrichtung er noch im Stande war, ändert an dieser Beurteilung nichts.
3.Der – vom Kläger unverschuldete – Entzug des für die Ausübung seiner sondervertraglich vereinbarten Tätigkeit als Militärpilot erforderlichen Militärhubschrauberführerscheins begründete auch seine Dienstunfähigkeit i. S. d. § 24 Abs. 7 VBG (vgl. 9 ObA 120/02s), auf die in § 24 Abs. 9 VBG ausdrücklich Bezug genommen wird.
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5.1.Richtig ist, dass der Oberste Gerichtshof judiziert, dass die Vereinbarung einer Resolutivbedingung in privaten Dienstverhältnissen unzulässig ist, wenn nicht nur der Eintr...