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ASoK 2, Februar 2014, Seite 75

Steuerliche Bezugsumwandlung – Prämie als Pensionskassenbeiträge des Arbeitgebers

RV/0174-K/10; Rz. 760 der LStR 2002.

Ein Unternehmen schloss mit einigen Dienstnehmern jeweils am Jahresbeginn eine Bonusvereinbarung auf Basis entsprechender Zielerreichungskriterien ab, wobei den Mitarbeitern das Wahlrecht zwischen einer Barauszahlung und Einzahlung der Boni als Arbeitgeberbeiträge in eine Pensionskasse eingeräumt wurde. Im Rahmen einer GPLA vertrat das Finanzamt den Standpunkt, dass für die Einzahlungen in die Pensionskasse die Steuerbegünstigung des § 26 Z 7 lit. a EStG nicht zusteht, weil eine Einkommensverfügung vorliege.

Der UFS hat die Berufung gegen die auf Basis dieser Rechtsansicht erlassenen Haftungs- und Abgabenbescheide zurückgewiesen und dies damit begründet, dass die jeweilige Vereinbarung hinsichtlich der Bonifikation einen arbeitsrechtlichen Anspruch begründe, über den in der Folge aufgrund des in der Vereinbarung eingeräumten Mitwirkungsrechts (auf Zahlung der Boni in die Pensionskasse oder nicht) verfügt würde. Demnach liegt eine steuerschädliche Bezugsumwandlung i. S. d. § 26 Z 7 lit. a letzter Satz EStG (Abtausch – allenfalls auch erst in der Zukunft entstehender [erarbeiteter] – steuerpflichtiger Bezugsansprüche gegen Beitragsleistungen des Arbeitgebers in eine Pensionska...

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