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Missglücktes Payroll-Outsourcing
Was sind die Konsequenzen?
Untersucht werden sollen in der gegenständlichen Abhandlung allfällige arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen eines missglückten Payroll-Outsourcings. Außer Acht bleiben, obzwar sich ein Blick darauf lohnen könnte, allfällige Rechtsfolgen, die sich aus dem Bundesvergabegesetz oder der Gewerbeordnung ergeben könnten.
1. Ausgangssachverhalt
Im Zuge eines konzernweiten Kostensenkungsprogramms wurden die bisher von der X GmbH selbst durchgeführten Payroll- und Personaladministrationsagenden an einen externen Dienstleister mit Sitz in einem anderen EU-Staat vergeben. Dieser externe Dienstleister verfügte nicht über die erforderlichen Kenntnisse des österreichischen Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrechts, weshalb für die Dauer von drei Monaten weder eine Abrechnung der Gehälter noch – trotz mehrmaliger Aufforderung der Gebietskrankenkasse – eine Abfuhr der Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung erfolgte.
Dem für das Outsourcing verantwortlichen HR-Leiter war der Mangel an Qualifikation des externen Dienstleisters und die Unmöglichkeit, Entgelte und Dienstnehmerbeiträge rechtzeitig und korrekt abzuführen, zwar bekannt, er ignoriert...