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ASoK 2, Februar 2014, Seite 54

Ausschreibung von Arbeitsplätzen

Probleme des Ausschreibungs- und des Stellenbesetzungsgesetzes

Andreas Gerhartl

Der folgende Artikel behandelt einige für die Praxis wichtige Probleme des Stellenbesetzungsgesetzes und des Ausschreibungsgesetzes 1989 (AusG). Im Fokus stehen dabei insb. die Reichweite und Grenzen der Möglichkeit, Auskünfte über die Auswahlentscheidung einholen zu können, und die Frage, ob eine Verletzung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einem nicht zum Zug gekommenen Bewerber Schadenersatzansprüche eröffnet.

1. Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht

I. Z. m. der Ausschreibung von Leitungsfunktionen stellt sich die Frage, ob es – abgesehen von den gesetzlich geregelten Fällen – nicht explizit festgelegte, aber aus dem telos des Gesetzes erfließende Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht gibt. Zum Anwendungsbereich des Stellenbesetzungsgesetzes werden in der Literatur aber folgende im Wege der Interpretation gewonnene Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht geortet:

  • Besetzung nach Durchführung einer erfolglosen Ausschreibung;

  • neuerliche Besetzung nach erst kürzlich erfolgter Ausschreibung (wegen kurzfristiger neuerlicher Vakanz), sodass keine zusätzlichen Bewerbungen zu erwarten sind;

  • administrative Austöchterungen.

Insb. die ersten beiden Ausnahmen (administrative Austöchterungen werden im Anwendungsbereich des AusG kaum...

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