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ASoK 11, November 2014, Seite 446

Zentrale Aussagen im Lohnsteuerprotokoll 2014

, BMF-010222/0057-VI/7/2014 (Salzburger Steuerdialog – Ergebnisunterlage Lohnsteuer).

Im Lohnsteuerprotokoll 2014 werden folgende Aussagen getroffen:

  • Eine Organisation stellt ihren Arbeitnehmern zur Ausübung der Tätigkeit als mobile Pfleger ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug zur Verfügung. Wenn dieses Fahrzeug nur für die Fahrten von der Wohnung zu den jeweiligen Einsatzorten und zurück sowie für die Fahrten zum Sitz der Organisation, an dem von den mobilen Pflege- und Betreuungskräften keine Innendiensttätigkeit im Büro verrichtet wird, genutzt wird, ist kein Sachbezug anzusetzen.

  • Hinsichtlich des für die Steuerfreiheit von Tagesgeldern bei Fehlen einer lohngestaltenden Vorschrift maßgeblichen Mittelpunkts der Tätigkeit ist bei Piloten auf das jeweilige Flughafenareal abzustellen. Neben dem Flughafenareal, an dem der Pilot vor dem Abflug stationiert ist, kann am Areal des jeweiligen Zielflughafens ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werden.

  • Arbeitnehmer, die im Empfangsbereich einer Spitalsambulanz oder eines (Fach-) Arztes eingesetzt werden, sind i. d. R. keiner über das Allgemeinrisiko hinausgehenden Gefährdung ausgesetzt. Ihnen kann dahe...

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