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ASoK 10, Oktober 2016, Seite 369

Nutzung von Social Media im Arbeitsrecht

Setzen von Entlassungstatbeständen

Andreas Gerhartl

Die Nutzung von Social Media durch Arbeitnehmer gewinnt zunehmend an praktischer Bedeutung. Damit steigt aber auch das Potenzial für damit einhergehende arbeitsrechtliche Konfliktfelder. Der folgende Beitrag zeichnet einen Überblick über die aktuell diskutierten Szenarien.

1. Einleitung

Die Nutzung von Social Media (soziale Netzwerke wie Twitter, Facebook, Xing, LinkedIn etc) durch einen Arbeitnehmer stellt eine „Spielart“ der Nutzung des Internets dar. Für die Frage, inwieweit der Arbeitnehmer dazu berechtigt ist, derartige Aktivitäten während der Arbeitszeit bzw mit den Mitteln des Arbeitgebers durchzuführen, sind daher die allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze maßgeblich. Sofern die Verwendung nicht untersagt wurde, darf der Arbeitnehmer diese Instrumente daher im üblichen Umfang und unter Beachtung der Interessen des Arbeitgebers nutzen.

Diese Aktivitäten sind aber auch bei Verwendung von Arbeitsmitteln und während der Arbeitszeit – vergleichbar einer E-Mail mit privatem Inhalt, die von einem dienstlichen Mail-Account aus gesendet wird – dem privaten Bereich des Arbeitnehmers zuzuordnen. Ungeachtet dieser Qualifikation (also auch bei Nutzung des arbeitnehmereigenen PCs in der ...

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