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ASoK 11, November 2014, Seite 445

Geplante Änderungen im Rahmen des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2014

Ministerialentwurf zum 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 (2. AbgÄG 2014), online abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/steuern/2_Abgabenaenderungsgesetz-2014.html.

Der angeführte Begutachtungsentwurf des BMF enthält folgende wesentliche Änderungen:

1. Das Pflegekarenzgeld wird steuertechnisch dem Arbeitslosengeld gleichgestellt: Einerseits ist es steuerfrei; andererseits ist das restliche Einkommen, wenn das Pflegekarenzgeld nur für einen Teil des Jahres bezogen wird, auf einen Jahresbetrag umzurechnen.

2. Zukünftig sollen auch Vergütungen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses von einem Dritten geleistet werden, der Lohnsteuerabzugspflicht beim Arbeitgeber unterliegen, wenn dieser von diesen Leistungen weiß oder wissen muss. Dies ist insb. dann anzunehmen, wenn sich der Arbeitgeber und der Dritte im Konzernverbund befinden.

Mit dieser Neuregelung soll der ständiger Rechtsprechung des VwGH entgegengetreten werden, nach der Zuwendungen, die von dritter Seite veranlasst werden, selbst dann nicht im Rahmen der Lohnverrechnung zu berücksichtigen sind, wenn der Arbeitgeber von diesen Zuwendungen weiß und sie befürwortet.

Nach den Erläuterungen zum Ministerialentwurf soll dies auch einen Gleich...

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