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ASoK 4, April 2013, Seite 156

Änderungen im Ausländerbeschäftigungs- und im Behinderteneinstellungsgesetz

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Behinderteneinstellungsgesetz geändert werden (RV 2163 BlgNR 24. GP) sieht im Wesentlichen Folgendes vor:

1. Änderungen im AuslBG

1.1. Schaffung einer kombinierten Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für Inhaber von Niederlassungsbewilligungen und ausländische Künstler

Die Richtlinie 2011/98/EU gilt für Personen, die sich zu Arbeitszwecken in einem Mitgliedstaat der EU aufhalten wollen oder sich dort aufhalten und bereits zu einer Beschäftigung zugelassen wurden. Der weitaus überwiegende Teil sowohl der neu nach Österreich zuwandernden als auch der bereits ansässigen Drittstaatsangehörigen erhält bzw. ist bereits im Besitz einer kombinierten Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung („Rot-Weiß-Rot-Karte“, „Blaue Karte EU“, „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ und „Daueraufenthalt – EG“). Von den von der Richtlinie erfassten Personengruppen benötigen nur Inhaber von Niederlassungsbewilligungen und ausländische Künstler derzeit noch zusätzlich zu ihrem Aufenthaltstitel eine gesonderte Arbeitsberechtigung.

In Umsetzung der Richtlinie soll daher für ausländische Künstler, die „länger als sechs Monate“ unselbständig beschäftigt werden, bei gleichbleibenden Zulassungsvora...

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