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Werbungskosten bei Unfall auf dem Arbeitsweg
2009/13/0015.
Durch das Pendlerpauschale werden nur die typischerweise anfallenden Fahrtkosten abgedeckt. Kosten durch einen Unfall auf dem Weg zur bzw. von der Arbeitsstätte sind daher nach den allgemeinen Regeln des Werbungskostenabzugs abzugsfähig, sodass es hier auch nicht auf die Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels ankommt.