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ASoK 4, April 2013, Seite 154

GPLA-Lohnsteuerhaftung und doppelte Steuerentrichtung

2008/13/0252.

Im angeführten Rechtsprechungsfall wurde einer GmbH aufgrund eines Haftungsbescheides nach einer Lohnsteuerprüfung für eine dem Geschäftsführer gewährte Vergütung (die ursprünglich den Einkünften aus selbständiger Arbeit zugeordnet wurde) Lohnsteuer vorgeschrieben. Gleichzeitig wurde die Vergütung im Rahmen der aufgrund einer Kontrollmitteilung folgenden (neuen) Einkommensteuerveranlagung des Geschäftsführers als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erfasst. Dabei wurde dem Geschäftsführer die Anrechnung der durch die GmbH entrichteten Lohnsteuer verweigert, weil gem. § 46 Abs. 1 Z 3 EStG eine beim Arbeitgeber im Haftungsweg nachgeforderte Lohnsteuer nur insoweit auf die Abgabenschuld angerechnet werden kann, als sie dem Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ersetzt wurde. Nach Ansicht des VwGH ändert daran auch das Vorbringen, dass der Vergütungsgewährung eine Nettolohnvereinbarung zugrunde liegt, nichts. Er verweist diesbezüglich auf den Zusammenhang zwischen der Regelung, dass die Tragung der im Haftungsweg vorgeschriebenen Lohnsteuernachforderung durch den Arbeitgeber (ausnahmsweise) keinen lohnwerten Vorteil des Arbeitnehmers darstellt (§ 86 Abs. 3 EStG), und der oben angeführten Regelu...

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